Änderung Mitarbeiterangebot Swisscom

Die KOM SG wurde von Swisscom informiert, dass alle Abonnemente des Mitarbeiterangebots, d.h. alle Abos der privaten Nutzung per Ende 2024 aus dem Natel go-Verbund austreten müssen. Leider ist das neue Mitarbeiterangebot der Swisscom so unattraktiv, dass der Vorstand der KOM SG beschlossen hat, den KOM SG-Kunden kein neues Mitarbeiterangebot von Swisscom mehr zur Verfügung zu stellen.

Was heisst das nun konkret für die bestehenden Natel go-Abonnemente der Mitarbeitenden und Angehörigen?

Wichtig ist, zwischen dem Abonnement zur geschäftlichen Nutzung und dem Mitarbeiterangebot (Private Nutzung) zu unterscheiden.

 

Abonnement zur geschäftlichen Nutzung:

Für alle Mitarbeitenden, die ein Abonnement zur geschäftlichen Nutzung haben, bleibt alles unverändert.

 

Mitarbeiterangebot (Private Nutzung): Mitarbeitende

Wir können Ihnen aber dennoch auch gute Nachrichten verkünden: Alle Mitarbeitenden, die bis anhin ein Abonnement aus dem Mitarbeiterangebot (Private Nutzung) nutzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auf ein günstigeres Abo (für geschäftlich Nutzung) wechseln:

Voraussetzung dafür ist nur, dass das Abo auch (nicht ausschliesslich) für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Es reicht bereits das Hinterlegen der Handynummer für den Passwort-Reset oder das Nutzen einer App für Geschäftszwecke. Die Abo-Rechnung kann privat adressiert sein.

Für den Abowechsel von privater Nutzung auf geschäftliche Nutzung stellen wir Ihnen eine Kurzanleitung für das Ordermanagement zur Verfügung. Falls Sie dennoch Unterstützung benötigen, können Sie sich an die Mobilezone (komsg@mobilezone.ch) wenden.

 

Mitarbeiterangebot (Private Nutzung): Mitarbeitende/Angehörige

Die Mitarbeitenden, die das Abo gar nicht geschäftlich nutzen (nicht einmal für Passwort-Reset) sowie alle Angehörigen müssen bis Ende 2024 aus dem Natel go-Verbund austreten. Das heisst, die Rufnummer wird der Person wieder abgetreten und diese muss selber ein Abo eines beliebigen Mobilfunkanbieters wählen. Detaillierte Informationen zum Austrittsprozess finden Sie weiter unten im Mail unter dem Punkt «Austrittsprozess aus Natel go».

 

Nach dem 31.12.2023 können keine weiteren Angehörigen in den Natel go-Verbund aufgenommen werden. Wir empfehlen aber dringend, bereits per sofort keine Rufnummern mehr in den Natel go-Verbund (private Nutzung) aufzunehmen. Abo-Änderungen bei bestehenden Abos im Natel go sind natürlich weiterhin bis Ende 2024 möglich.

 

Wichtig: Das Angebot von Sunrise wird weiterhin von KOM SG für Mitarbeitende und Angehörige angeboten.

 

Austrittsprozess aus Natel go:

Da es mit diversen Mobile-Anbietern Probleme gab bei direkten Outportierungen hat die KOM SG beschlossen, den direkten Outport nicht mehr zuzulassen. Direkte Outportierungen zu einem anderen Anbieter als Swisscom sind ab dem 01.09.2023 nicht mehr möglich. Bei einem Austritt aus Natel go muss das Abo auf ein privates Swisscom Abo oder ein Swisscom Prepaid gewechselt werden.

Der Austritt aus dem Mitarbeiterangebot (private Nutzung) ist bis spätestens Ende 2024 durchzuführen. Es ist also noch genügend Zeit, sich für ein anderes Abo zu entscheiden. Das obengenannte Datum 01.09.2023 bedeutet nur, dass der direkte Outportierungsprozess nicht mehr möglich ist. Dh. es kann nicht mehr direkt von Natel go zu einen anderen Anbieter portiert werden. Wenn ein Abo-User zu einem anderen Anbieter als Swisscom wechseln möchte, kann er das dennoch sofort machen. Der Prozess kann über das Prepaid-Abo von Swisscom beschleunigt werden. Mit einem Prepaid-Abo ist man nicht an Swisscom gebunden. Es gibt keine Kündigungsfirsten oder Mindestvertragsdauer bei. Der Abo-User kann direkt vom Prepaid-Abo zum Anbieter seiner Wahl wechseln. Die Fleetmanagerin oder der Fleetmanager muss vorgängig nur die Rufnummer über das Ordermanagement abtreten (In der Anleitung «Austrittsprozess Natel go» finden Sie alle nötigen Angaben dazu). Nach der Abtretung erhält der Abo-User eine SMS von Swisscom mit dem weiteren Vorgehen.

In der Anleitung ist folgendes vermerkt:

Folgende Optionen stehen der Rufnummer übernehmenden Person zur Verfügung:

  • Es kann ein Swisscom Prepaid-Anschluss (ohne Mindestvertragsdauer) online abgeschlossen werden. Das Startguthaben von CHF 20.- kann einfach mittels Twint, Postkarte oder Kreditkarte beglichen werden. Diese Option ist zu empfehlen, wenn auf einen anderen Anbieter als Swisscom gewechselt werden möchte.
  • Neuabschluss von einem Privatkunden Abonnement bei Swisscom mit Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten