3G Phase-out per Ende 2025

Vor rund 20 Jahren hat die dritte Mobilfunk-Generation 3G das mobile Internetzeitalter eingeläutet. Die damals wegweisende Mobilfunkgeneration ist mittlerweile 20 Jahre alt und erfüllt die heutigen Kundenbedürfnisse nicht mehr effizient. Swisscom wird Ende 2025 die 3G-Technologie auf dem Mobilfunknetz ausschalten und die freiwerdenden Ressourcen für leistungsfähigere und modernere Technologien nutzen.

Überprüfen Sie ob Ihre Geräte und SIM Karten noch den Bedürfnissen entsprechen.

Bei der Überprüfung Ihrer Assets gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Geräte, welche sich maximal mit dem 3G-Netz verbinden können, müssen ersetzt werden.
  • 4G-Geräte welche nicht VoLTE (Voice over LTE) fähig sind, können keine Sprachverbindungen mehr aufbauen und müssen ersetzt werden.

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Gerätehersteller nach oder machen Sie den Test. Ihr Handy unterstützt VoLTE, wenn das 4G/5G-Symbol oben auf Ihrem Handybildschirm auch dann noch angezeigt wird, wenn Sie (regulär) telefonieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer VoLTE Hilfeseite (https://www.swisscom.ch/volte).

Sie, als Fleetmanagerin oder Fleetmanager können eine Liste über alle aktuellen Geräte und SIM-Karten über das Ordermanagement (My Swisscom Business) herunterladen. Die KOM SG unterstützt Sie gerne.

 

Änderung Mitarbeiterangebot Swisscom

Die KOM SG wurde von Swisscom informiert, dass alle Abonnemente des Mitarbeiterangebots, d.h. alle Abos der privaten Nutzung per Ende 2024 aus dem Natel go-Verbund austreten müssen.

Was heisst das nun konkret für die bestehenden Natel go-Abonnemente der Mitarbeitenden und Angehörigen?

Wichtig ist, zwischen dem Abonnement zur geschäftlichen Nutzung und dem Mitarbeiterangebot (Private Nutzung) zu unterscheiden.

 

Abonnement zur geschäftlichen Nutzung:

Für alle Mitarbeitenden, die ein Abonnement zur geschäftlichen Nutzung haben, bleibt alles unverändert.

 

Mitarbeiterangebot (Private Nutzung): Mitarbeitende

Wir können Ihnen aber dennoch auch gute Nachrichten verkünden: Alle Mitarbeitenden, die bis anhin ein Abonnement aus dem Mitarbeiterangebot (Private Nutzung) nutzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auf ein günstigeres Abo (für geschäftlich Nutzung) wechseln:

Voraussetzung dafür ist nur, dass das Abo auch (nicht ausschliesslich) für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Es reicht bereits das Hinterlegen der Handynummer für den Passwort-Reset oder das Nutzen einer App für Geschäftszwecke. Die Abo-Rechnung kann privat adressiert sein.

Für den Abowechsel von privater Nutzung auf geschäftliche Nutzung stellen wir Ihnen eine Kurzanleitung für das Ordermanagement zur Verfügung. Falls Sie dennoch Unterstützung benötigen, können Sie sich an die Mobilezone (komsg@mobilezone.ch) wenden.

 

Mitarbeiterangebot (Private Nutzung): Mitarbeitende/Angehörige

Die Mitarbeitenden, die das Abo gar nicht geschäftlich nutzen (nicht einmal für Passwort-Reset) sowie alle Angehörigen müssen bis Ende 2024 aus dem Natel go-Verbund austreten. Das heisst, die Rufnummer wird der Person wieder abgetreten und diese muss selber ein Abo eines beliebigen Mobilfunkanbieters wählen. Detaillierte Informationen zum Austrittsprozess finden Sie in der Anleitung «Austrittsprozess aus Natel go».

 

Ab 2024 können keine weiteren Angehörigen in den Natel go-Verbund aufgenommen werden. Abo-Änderungen bei bestehenden Abos im Natel go sind natürlich weiterhin bis Ende 2024 möglich.

 

Wichtig: Das Angebot von Sunrise wird weiterhin von KOM SG für Mitarbeitende und Angehörige angeboten.

 

Austrittsprozess aus Natel go:

Bei einem Austritt aus Natel go muss das Abo auf ein privates Swisscom Abo oder ein Swisscom Prepaid gewechselt werden.

Der Austritt aus dem Mitarbeiterangebot (private Nutzung) ist bis spätestens Ende 2024 durchzuführen.  Die Fleetmanagerin oder der Fleetmanager muss vorgängig die Rufnummer über das Ordermanagement abtreten (In der Anleitung «Austrittsprozess Natel go» finden Sie alle nötigen Angaben dazu). Nach der Abtretung erhält der Abo-User eine SMS von Swisscom mit dem weiteren Vorgehen.

In der Anleitung ist folgendes vermerkt:

Folgende Optionen stehen der Rufnummer übernehmenden Person zur Verfügung:

  • Es kann ein Swisscom Prepaid-Anschluss (ohne Mindestvertragsdauer) online abgeschlossen werden. Das Startguthaben von CHF 20.- kann einfach mittels Twint, Postkarte oder Kreditkarte beglichen werden. Diese Option ist zu empfehlen, wenn auf einen anderen Anbieter als Swisscom gewechselt werden möchte.
  • Neuabschluss von einem Privatkunden Abonnement bei Swisscom mit Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten